Forschungsarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Sonstiges, Note: "-", Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Sozialgesetzbuch XI k?nnen Pflegegutachten f?r verschiedene Zwecke von Nutzen sein, wie z.B. zur Feststellung des Pflegebedarfs, welcher zu einer Einstufung in eine Pflegestufe f?hren kann. Die Gutachter bereiten ihre Gutachten ausreichend vor, bevor sie zum Hausbesuch fahren und sich vor Ort ein Bild von dem zu begutachtenden Versicherten machen. Nach diesen beiden Arbeitsschritten wird das Gutachten in endg?ltiger Form erstellt. Ergeben sich w?hrend des Hausbesuches noch zus?tzliche Unklarheiten, m?ssen eventuell vor der endg?ltigen Gutachtenerstellung noch weitere Informationen vom Pflegegutachter eingeholt werden. Gesetzliche Grundlage der Qualifikation von Pflegegutachtern Pflegegutachten d?rfen von ?rzten und von Pflegefachkr?ften erstellt werden. Der Gesetzgeber hat die T?tigkeit der Erstellung von Pflegegutachten nicht der alleinigen Berufsgruppe der Pflege zugeordnet. Die gesetzliche Grundlage hierf?r steht im Sozialgesetzbuch XI 18 Absatz 7. Seit der Akademisierung der Pflege bleibt die Frage offen, ob Pflegegutachten von akademisch ausgebildeten Pflegenden ohne pflegerische Berufsausbildung eigenverantwortlich erstellt werden d?rfen. Im obigen Gesetzestext steht: "... und anderen geeigneten Fachkr?ften..." Ob ein Absolvent mit einem Abschluss eines Pflegestudiums ohne Pflegeausbildung juristisch zur Erstellung eines Pflegegutachtens berechtigt ist und ob er als geeignete Fachkraft anzusehen ist, bleibt an dieser Stelle offen.
Author: Christian Weismantel |
Publisher: Grin Verlag |
Publication Date: Sep 29, 2008 |
Number of Pages: 112 pages |
Binding: Paperback or Softback |
ISBN-10: 3640177215 |
ISBN-13: 9783640177219 |