der Pflegeversicherung durch den Fortfall von bezahlten Fei- ertagen. (5) Im Bereich der betrieblichen Sozialleistungen geht es vor allem um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Rege- lung sah in der Bundesrepublik einen Anspruch auf Entgeltfort- zahlung im Krankheitsfall in H?he von 100 Prozent vom ersten Krankheitstag bis zur H?chstdauer von 6 Wochen vor. Durch Ge- setz vom 1. Oktober 1996 wurde die Entgeltfortzahlung von 100 Prozent auf 80 Prozent abgesenkt. Zur Vermeidung dieser finan- ziellen Einbu e kann f?r je 5 Tage der Arbeitsunf?higkeit infolge Krankheit 1 Tag auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Da die Lohnfortzahlung aber durchweg in Tarifvertr?gen geregelt ist, wird die gesetzliche Bestimmung nur dann wirksam, wenn in den Tarifvertr?gen ausdr?cklich auf das Gesetz Bezug genommen wird oder in neuen Tarifvertr?gen eine entsprechende Regelung vorge- sehen wird. In der tarifpolitischen Auseinandersetzung ist zwar die hundertprozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiterhin durchgesetzt worden, aber zur Kompensation mu ten die Arbeit- nehmer auf zus?tzliche betriebliche Leistungen verzichten, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld oder Teile des 13. Monatsein- kommens oder das Urlaubsgeld. (Zur Kritik des Umbau des Sozialstaats vgl. Abschnitt 111/3. 2 Polari- sierungstenden in der Verteilung, Sozialabbau und Aufk?ndigung des sozialen Konsenses. ) 2. 3 Abbau von Investitionshemmnissen Die "?berwucherung" des privatwirtschaftlichen Sektors mit vielfal- tigen staatlichen Regelungen und Auflagen hat Kostenwirkungen und f?hrt zu Verz?gerungen in der Investitionst?tigkeit. Eine angebotsori- entierte Wirtschaftspolitik fordert demgegen?ber den Abbau von In- vestitionshemmnissen z. B.
Author: Horst Friedrich |
Publisher: Vs Verlag Fur Sozialwissenschaften |
Publication Date: Jan 31, 1998 |
Number of Pages: 363 pages |
Binding: Paperback or Softback |
ISBN-10: 3810019674 |
ISBN-13: 9783810019677 |